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Impressum

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Inhaltlich VerantwortlicheR gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
Falko Weise-Schmidt
Am Gutshof 6
18292 Ahrenshagen

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Gestaltung Britta Zwarg www.quasigrafik.de
Programmierung Softwarentwicklung Rolf Staege www.lumturo.net
Foto Falko Baatz, Haus am See, Kupferstich - Claus Müller-Schloen

Turm für Zwei - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Turms für Zwei (Mühlenweg Nr. 5 b, 18292 Kuchelmiß) zur Beherbergung. Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Vermieter, Falko Weise-Schmidt und dem Mieter.Zum Mietobjekt zählen das nicht eingezäunte Grundstück mit Terrasse und PKW-Abstellplatz, der Turm mit Balkon, Möbel, Einrichtungsgegenstände und sonstiges Inventar. Änderungen und Irrtümer durch den Vermieter sind nicht ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsabschluss

Nach Eingabe der personenbezogenen Daten auf http://www.turm-fuer-zwei.de im Bereich „Buchung“ und dem Anklicken von „verbindlich buchen“ unterbreitet der Mieter ein Vertragsangebot. Durch Erhalt der Rechnung über die gebuchten Leistungen wird ein Mietoptionsvertrag über die in der Rechnung ausgewiesenen Leistungen geschlossen. Durch Zahlung (Datum der Gutschrift) des gesamten Rechnungsbetrages innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters nimmt der Mieter die Option auf Abschluss des Mietvertrages wahr, der Mietvertrag kommt somit in dem vereinbarten Umfang zustande. Wird der Betrag in dieser Frist nicht vollständig gezahlt, kann die Option nicht mehr ausgeübt werden. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Turmes sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Vermieter ist verpflichtet, den vom Mieter gebuchten Turm für Zwei in dem vereinbarten Umfang bereitzuhalten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen seiner Aufenthaltsdauer wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
Außerhalb der Buchungsroutine geschriebene Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Forderungen, die dem Vermieter beispielsweise infolge des Aufenthalts des Mieters / Untermieters entstehen (z.B. Mini-Bar Verzehr, sonstige Serviceleistungen oder Schadensersatzansprüche aufgrund sorgfaltswidriger Nutzung) kann der Vermieter auch nach Abreise des Mieters / Untermieters in Rechnung stellen. Der Vermieter ist deshalb zudem berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter eines höheren Schadens vorbehalten.Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Mieters, Schadensersatz des Mieters

Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf, sofern ein Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.  Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 
Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietleistungen ist der Vermieter berechtigt, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen, sofern der Rücktritt des Kunden weniger als 20 Tage vor der Anreise erfolgt. Erfolgt der Rücktritt 20 bis 30 Tage vor Reiseantritt, ist der Kunde verpflichtet, 75 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt früher als 31 Tage vor Reiseantritt, ist der Kunde verpflichtet, 50 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Vermieter steht es frei, anstelle des pauschalierten Schadensersatzes die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die eingesparten Aufwendungen auf den Preis anzurechnen.

§ 5 Rücktritt des Vermieters

Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; der Turm für Zwei unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Mieters oder des Zwecks) gebucht werden; • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Turm für Zwei in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;• im Turm mehr als zwei Personen übernachten, ohne dass dies vereinbart ist;• Haustiere in den Turm mitgebracht werden; • im Turm mit offenem Feuer umgegangen wird;• eine nicht vereinbarte Untervermietung vorliegt. Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

§ 6 Bereitstellung des Turmes für Zwei, Nutzung, Übergabe und Rückgabe

Der Turm für Zwei steht dem Mieter ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.Die gebuchten Übernachtungen beinhalten die Belegung des Turm für Zwei mit maximal zwei Personen. Eine Belegung mit mehr als zwei Personen bedarf deshalb der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters im Einzelfall.Da es sich bei dem Turm für Zwei um ein Baudenkmal handelt und damit ein erhöhtes Gefährdungspotential der Nutzer einher geht (vgl. auch nachfolgend unter § 7 Ziffer 1), ist eine Belegung mit Kindern unter 16 Jahren ausgeschlossen. Tiere im Turm sind nicht zugelassen. Mitgebrachte Haustiere des Mieters dürfen sich zu keinem Zeitpunkt im Turminneren aufhalten.Offenes Feuer oder der Gebrauch von freistehenden Kerzen ist untersagt. Für Kerzenlicht zu verwenden sind die im Turm dafür vorgehaltenen Laternen für Teelichter, bzw. ist das Entzünden eines Feuers im Kamin gestattet. Das Rauchen im Turm ist nicht gestattet.Am vereinbarten Abreisetag ist der Turm für Zwei dem Vermieter spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.  

§ 7 Haftung des Vermieters, Verjährung 

Bei dem Turm für Zwei handelt es sich um ein Baudenkmal. Infolgedessen entsprechen beispielsweise die Trittstufenhöhen und Durchgangshöhen im Treppenbereich nicht den Erfordernissen, die an moderne Gebäude zu stellen sind. Auf diese Gefahren weist der Vermieter hiermit hin. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.Soweit der Mieter den PKW-Stellplatz auf dem Turmgrundstück als solchen nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Turmgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Mieters 6 Monate.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.Es gilt deutsches Recht.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Überlassung des Turmes unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ahrenshagen, den 31.01. 2012